"Ein falsches Wort zur falschen Zeit am falschen Ort
Und es brodelt der Vulkan
Unüberlegt den völlig falschen Knopf gedrückt
So provoziert man den Orkan"

aus Pur: "Streiten"

Mediation

Mediation versachlicht das Streitgeschehen und ermöglicht eine faire, selbstverantwortete  Lösung mit hoher Tragkraft und Verbindlichkeit.

Positionen können nicht verhandelt werden, wohl aber Möglichkeiten, wie  sich unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse verwirklichen lassen, die hinter den Positionen liegen. Indem die Interessen, Bedürfnisse und tieferen Bedeutungen bzw. Hintergründe von allen Beteiligten zu den oft festgefahrenen Positionen herausgearbeitet werden, können die Streitpunkte wieder verhandlungsfähig werden.

Dabei ermöglicht die Gesprächsführung den Beteiligten ein anderes Zuhören und Reflektieren. Der Mediator lenkt durch Zuhören, Zusammenfassen des Gehörten und Nachfragen im Dialog mit jedem Einzelnen. Dieses Vorgehen ermöglicht den Konfliktpartner*Innen ein anderes Zuhören, damit ein anderes, neues Verstehen. Es entsteht ein Blick von außen auf den Konflikt und die eigene Beteiligung. Das eröffnet (neue) Lösungen.  Selten nur sind die Parteien im direkten Gespräch.

Die Haltung des Mediators ist neutral, wertschätzend, ressourcen- und zukunftsorientiert. Die Konfliktparteien bestimmen, worüber  gesprochen bzw. verhandelt wird. Der Mediator verantwortet, dass alle Themen vehandelt werden können und stellt dafür eine überschaubare Struktur bereit. 

Ich biete Mediation in folgenden Konfliktfeldern an:

  • Familienkonflikte
  • Trennung und Scheidung 
  • Erbschaft
  • bestimmte Paar- und Beziehungskonflikte
  • Gesundheit / Krankheit und Pflegethemen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Konflikte am Arbeitsplatz
  • Konflikte im schulischen Bereich
    • Lehrer – Schüler
    • Lehrer – Eltern
    • Lehrer – Lehrer
  • Familienunternehmen
    • Partnerschaft / Familie und Betrieb
    • Übergabe an die nächste Generation

Mediation ist keine Psychotherapie oder psychologische Beratung.

Durch das Mediationsgesetz ist dieses Verfahren besonders geschützt.  Der Mediator unterliegt der Schweigepflicht. Gerichtsverfahren können ausgesetzt werden, um per Mediation eine eigene einverträgliche Lösung zu emöglichen.

Honorar

Das  Honorar enthält den Aufwand für Vor- und Nachbereitung  sowie das Erstellen von Protokollen der einzelnen Sitzungen. Das Verfassen eines Memorandums (Zusammenfassung des Verhandlungsergebnisses) wird auf Wunsch und nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

120 € / Stunde (Ermässigungen gegebenenfalls bitte erfragen)

Für Gruppen-, Team- und andere in der Vorbereitung aufwändigere Mediationen sowie Mediationen mit mehr als 3 Beteiligten gelten andere fallbezogene Sätze.

 

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann sich dort die Nachfrage lohnen, ob Sie die Mediationskosten erstattet bekommen. Mittlerweile bieten viele Rechtsschutzversicherer diese Möglichkeit an.